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Der ursprüngliche, früher landwirtschaftlich geprägte Dorfkern mit relativ alter, bis in das 17. Jahrhundert zurückreichender und baugeschichtlich recht bemerkenswerter Bausubstanz hat sich gut erhalten und bildet mit einer kleinen, angepassten Dorferweiterung des beginnenden 20. Jahrhunderts (Vogelsbergstraße 147, 174 und 178) den Schwerpunkt der Gesamtanlage, die freilich durch den Verkehr auf der Bundesstraße 275 erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird. Im Norden schließen sich Schule und Kirche an, die den Stand der durch die Fabrik beschleunigten Dorfentwicklung im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts dokumentieren. Beide sind auf Fernsicht konzipiert bzw. in wirkungsvollem Bezug zur Staatsstraße errichtet worden, so dass den umgebenden Grünflächen, zu denen auch der jüngere Blitzenröder Friedhof und das an der Straße errichtete Gefallenendenkmal von 1922 zu rechnen sind, eine städtebauliche Bedeutung zukommt. Es folgt an der Vogelsbergstraße eine kleine Gruppe von Wohnhäusern, die einen guten Querschnitt der landschaftsbezogenen Architektur der 1920er Jahre darstellen.
Der flächenmäßig größere Teil der Gesamtanlage Blitzenrod entwickelt sich im Süden des Dorfkerns und westlich der Lauter und wird vor allem durch die Industrialisierung bestimmt. Das an der Stelle der Baumwollspinnerei im Wesentlichen aus rotem Backstein errichtete und mit dem gleichen Material mehrmals erweiterte Gebäude der Hutfabrik nimmt direkt an den Dorfkern anschließend den Raum zwischen der Bundesstraße und der Lauter ein; ältester Bauteil ist der mittlere Längsflügel, er lässt nach den Innenhöfen und nach Süden die ursprüngliche, anspruchsvolle gründerzeitliche Fassadengestaltung rudimentär erkennen. Zur Straße entstand um 1925 nach Entwurf von Heinrich Metzendorf ein kleiner, durch Lisenen gegliederter Erweiterungsbau, dem sich nach Norden ein langezogener Trakt anschließt, der ab der Mitte der 1930er Jahre in einem zurückhaltend modernen, durch waagerechte Fensterbänder und Gesimse gekennzeichneten Stil erbaut wurde. Er prägt die Orsdurchfahrt in besonderem Maße.
Die rückwärtigen Erweiterungen sind optisch wenig spektakulär, jedoch gehört dazu der von der Lauter abgezweigte und zur Energiegewinnung genutzte Graben mit den entsprechenden technischen Gebäuden.
Den südlichen Abschluss der Straßenfront der Fabrik bildet ein 1875 noch für die Spinnerei durch Baumeister Jockel errichtetes Arbeiterwohnhaus (Vogelsbergstraße 159, konstruktives, zur Straße hin verkleidetes Fachwerk). Die später für die Arbeiter der Hutfabrik erbauten Wohnhäuser reihen sich entlang der östlichen Seite der Bundesstraße (die geraden Nummern von Vogelsbergstraße 198 bis 212A) von denen die drei älteren ursprünglich mit nach außen zu öffnenden Fenstern norddeutschen Einfluss zeigten.
So hat sich die mit der Fabrik in engerem Zusammenhang stehende Bebauung nach Süden entwickelt - es schließen sich außerhalb der Gesamtanlage noch weitere Arbeiterwohnhäuser an -, während die Fabrikantenvilla mit ausgedehntem Park und ein Direktorenwohnhaus im Norden entstanden, die reizvolle landschaftliche Situation nutzend, die sich westlich der Fabrik fortsetzt und - bezogen auf die Gesamtanlage - ihren Abschluss mit der von der Vogelsbergstraße zum Bahnhof Blitzenrod führenden Brücke über die Lauter findet. Widerlager und Strompfeiler der Zweibogenbrücke sind wohl schon Mitte der 1830er Jahre entstanden. Im Zuge der Einrichtung des Bahnhofs und später teilweise erneuert, verschwindet sie unter dem hohen, wirkungsvoll mit Kastanien bestandenen Straßendamm, der das Lautertal und den die Turbine der Hutfabrik antreibenden Graben quert.
Nördlich des Dammes gehört zur Gesamtanlage die Fläche des aufgelassenen ersten Blitzenröder Friedhofs (Flurstücke 91 und 92).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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