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Zweigeschossiger Streckhof aus allseitig verschindeltem Fachwerk. Rechts der Wohnteil, erbaut angeblich um 1640, mit geringen Geschossauskragungen; die Giebelseite auffällig breit, im unteren Dachgeschoss zwei zweiflügelige Fenster mit Bleistegen. Zum Anwesen gehörte seit der ersten Hälfte des 19. und noch bis in das 20. Jahrhundert ein Mühlenbetrieb. Er war in einem an der Rückseite des Wohnhauses erhaltenen Anbau aus Basaltquadern (mit sandsteinernen Gewänden der Öffnungen) untergebracht. Seit etwa 1860 bestand zusätzlich eine Schneidemühle. Von den Mühleneinrichtungen außer einem großen eisernen Schwungrad keine Relikte erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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