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Die Gesamtanlage Frischborn, die sich etwa mit der Ausdehnung des Dorfes zu Anfang des 19. Jahrhunderts deckt, lässt sich in mehrere Bereiche untergliedern.
Städtebauliche Dominante ist die barocke Kirche mit dem Turm, ihr benachbart stehen Schule und Pfarrhaus als große Gebäude der Wende zum 20. Jahrhundert, jeweils etwa an der Stelle deutlich älterer Vorgängerbauten. Diesen drei Bauten schließt sich westlich (um die Mittelgasse) und unmittelbar südlich auffällig dicht und kleinteilig bebaut der offensichtlich älteste Siedlungsbereich an. Ihm folgt nach Westen zwischen (westlicher) Obergasse und Mühlbach die wohl noch im späten 17. Jahrhundert begonnene, lockerer strukturierte Dorferweiterung "Oberdorf", die mit den Häusern Am Mühlbach 28 und 30 und Zur Landwehr 2, 4, 6, 8 und 12 einen eindrucksvollen städtebaulichen Abschluss findet. Nördlich davon säumt der Hof Schmidtgasse 9 mit seinen überdachten Scheunenzufahrten markant den Dorfeingang aus Richtung Wallenrod; die erhaltenen Gefügeteile des Wohnhauses lassen auf eine Bauzeit bald nach 1700 schließen.
Nach Nordosten schließt sich an den Bereich um den ehem. Kirchhof der locker mit Höfen meist des frühen 19. Jahrhunderts bebaute Zickmantel an.
Südlich des Zickmantels sind im Tal die Oberste (Am Mühlbach 8) und die Unterste Mühle (Am Mühlbach 3, stark ausgebautes Anwesen im Kern aus dem 19. Jahrhundert) von historischer und städtebaulicher Bedeutung. Die beiden Mühlen bilden die Grenze zwischen der Bebauung und den Wiesen an Lauter und Mühlgraben, die zu einem Teil - mit der alten Lauterbrücke und dem sog. Jungfernsteg - zur Gesamtanlage gezogen wurden, weil sie eindrucksvoll den historischen Ortsrand erlebbar machen.
Das Dorf Frischborn zeichnet sich - fast ungestört - durch eine große Zahl oft anspruchsvoll gestalteter und gut erhaltener bäuerlicher Fachwerkbauten vor allem des 18. Jahrhunderts aus. Daraus ergibt sich, dass die zu schützende Gesamtanlage relativ groß zu umfassen ist und gleichzeitig einen dichten Bestand an Kulturdenkmälern enthält. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass auch Höfe, die nicht als Einzeldenkmal ausgewiesen wurden, wichtige städtebauliche Funktionen in der Gesamtanlage innehaben, etwa die sich gegenüberstehenden Anwesen Kochgasse 1 und 2, die den Beginn der ansteigenden Gasse eindrucksvoll strukturieren. Diese und etliche weitere Häuser dürften außerdem unter ihren Verkleidungen gute Fachwerkgefüge verbergen: So zeigt der freiliegende Giebel von Obergasse 33 eine im Lauterbacher Raum seltene Variante der Mann-Figur mit einer Gegenstrebe in das Rähm, und an der nicht verkleideten Rückseite des Hauses Zur Landwehr 3 ist das Quergebälk mit einem Konsolfries versehen.
Die Entwicklung unterschiedlich strukturierter bäuerlicher Gehöfte blieb im Dorf gut ablesbar, was der Gesamtanlage einen besonderen Wert als Geschichtsdokument verleiht.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |