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Hervorragend erhaltener traufständiger Fachwerk-Einhof; links das zweizonige Wohnhaus, gefolgt von massiv erneuertem Stall, Stallstube und Scheune. Letztere um 1900 erweitert, dabei straßenseitig Schaffung einer Unterfahrt vor dem Scheunentor. Das Fachwerkgefüge des älteren Gebäudeteils durch Mann-Figuren stabilisiert, die wie die Gestaltung der Geschossauskragung auf das frühe 18. Jahrhundert als Bauzeit hinweisen. Erneuerung des Erdgeschosses und des Dachstuhles im 19. Jahrhundert, gleichzeitig die Haustüre. Städtebaulich von großer Bedeutung auch die von der Bornwiese her sichtbare Rückseite des Anwesens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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