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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude aus dem 18. Jahrhundert; es gehört zu einem dreiseitigen Hof am Ende der stichartig von der Wetteraustraße herführenden Untergasse. Der dreizonige Bau ist verputzt, sein historisches Gefüge scheint aber weitgehend ursprünglich erhalten zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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