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Das Wohnhaus des Streckhofs stammt noch aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts und zeigt eine Mann-Figur mit kräftiger, konkaver Fußstrebe und zweifacher Verriegelung und ein betontes Quergebälk. Die rechte, einer Nebengasse zugewandte Giebelseite ist verschindelt. Links und rückseitig Erweiterungen durch landwirtschaftliche Gebäude bis gegen 1900. Bemerkenswert an der Rückseite der winkelförmig angebaute, aus sorgfältigen Sandsteinquadern gefügte Stallbereich; zweiflügelige Stalltür mit Verleistung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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