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Von der Straße zurückgesetztes eingeschossiges und giebelständiges Fachwerkhaus, erbaut im späten 19. Jahrhundert. Der Sockel (Basalt, ergänzt mit Backstein) enthielt neben zwei Kellerräumen auch einen Kuh- und einen Schweinestall. Darüber, mittels traufseitiger Freitreppe erreichbar, die Wohnräume; unter dem Satteldach ursprünglich Platz für Heu und Getreide. Schlichtes Gefüge aus gering dimensionierten Balken, bemerkenswert jedoch das Vorkommen von auf den Fußstreben ansetzenden Kopfstreben als eine sonst bewusst repräsentativ eingesetzte Konstruktionsart. Das „Kleinhaus" ist Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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