Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im Kern ein zweizoniges Fachwerkhaus, das durch die Art seiner Verstrebungen und die verhältnismäßig reiche Verzierung seines Quergebälks und des Eckständers entstehungszeitlich um die Wende zum 18. Jahrhundert einordnen lässt. Die Familientradition nennt freilich erst die 1720er Jahre. Die dem Mühlbach zugewandte Giebelseite ist verschindelt, das Erdgeschoss wurde wohl bereits zu Anfang des 19. Jahrhunderts massiv ersetzt. Aus dieser Zeit stammt die reiche, nach dem Zweiten Weltkrieg erneuerte klassizistische Haustür.
Ausbau zum Winkelhof mit Überbauung der Tennenzufahrt bis 1904.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |