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Großer traufständiger, gut erhaltener Einhof. Ein wohl wiederverwendeter Datumsstein im Sockel nennt „ANNO 1680", eine Inschrift in der Stockschwelle des Wohnteiles (Antiqua) bleibt unlesbar, im Giebel ist die Jahreszahl 1735 aufgemalt. Sie ist auf Grund der Hofform als das wahrscheinlichere Baujahr anzusehen.
Rechts der dreizonige Wohnteil mit Stalleinbau im Sockel, anschließend der Scheunenbereich und eine weitere Stallzone für Schafe. Das Obergeschoss des gesamten Baues kragt noch ein wenig aus und wird durch Mann-Figuren ohne Halsriegel regelmäßig gegliedert. Im Giebel, dessen Geschosse ebenfalls vorkragen, oben spitzbogige, zugesetzte Luke. Die Eckständer mit angeschnitztem „Fuß" bzw. im Obergeschoss mit schlanken gedrehten Säulen zwischen eingeritzten Doppelspiralen. Als sehr gutes Beispiel eines Einhofes Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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