Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit Krüppelwalmdach; im Türsturz des Hauseingangs in der mittleren der drei Gebäudezonen die Inschrift: MICH HAT GEBAUTT HENRICH HERBERTT UND ANNA MARIA HERBERTTIN ANNO 1800. Das Gebäude wurde zu späterer Zeit als Schule genutzt mit der Wohnung des Lehrers im Obergeschoß, nach dem zweiten Weltkrieg wurde zusätzlich die Bürgermeisterei hier untergebracht. Heute wieder privat als reines Wohnhaus genutzt, die zugehörige Hofstelle leider nicht im alten Zustand erhalten. Fraglich ist, ob das Fachwerk des Wohnhauses ursprünglich überhaupt unverputzt war.
Vor dem Anwesen eine Gedenkstätte für die Toten aus Dorn-Assenheim während des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 (vgl. auch Wetteraustraße o. Nr.).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |