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Großer traufständiger Streckhof, dessen ältesten Teil das Wohnhaus bildet. Es datiert aus der Zeit um 1800 und zeigt in seinen zwei Zonen schön ausgebildete Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln, aber keine Betonung der Geschosstrennung mehr. Nach links bis ins frühe 20. Jahrhundert durch einen Wirtschaftstrakt erweitert, ist das Anwesen aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |