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Kleiner zweigeschossiger Fachwerkbau, traufseitig erschlossen, über der Tür ist das Dach durch eine Ladeluke ausgebaut. Die verkleidete linke Giebelseite scheinbar mit Geschossvorkragungen, die Traufseite erscheint jedoch als „Ständerkonstruktion", stabilisiert nur rechts durch eine anderthalb Geschoss hohe konvexe Strebe. Als dörfliches Handwerkerhaus wohl des frühen 19. Jahrhunderts. Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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