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1907 errichteter eingeschossiger Bau aus Basaltquadern, Tür- und Fenstergewände aus schwarzen Backsteinen. Satteldach. Im Inneren des noch genutzten Gebäudes drei Räume mit der notwendigen Ausstattung: rechts wird der Teig bereitet, in der Mitte befindet sich der große, mit Holzfeuer beheizte Backofen, links ursprünglich eine weitere Backstube (womit die Tradition der ursprünglich zwei Backhäuser im Dorf fortgesetzt wurde). Das Backhaus ist als wichtige dörfliche Gemeinschaftseinrichtung Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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