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Vor dem Hof Wetteraustraße 11 errichtete Gedenkstätte für die Dorn-Assenheimer Opfer des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71; in Sandstein und in Form eines Obelisken mit Eichenlaubkranz über hohem Postament ausgeführt. Durch einen Neubau anstelle der Scheune von Wetteraustraße 11, die Veränderung der ursprünglichen Einfriedung und den Verlust einer Kastanie auf dem Hof der Standort der Gedenkstätte nicht mehr so markant im Ortsbild. Der geschichtliche Wert der Gedenkstätte als herausgehobener Ort der Erinnerung bleibt davon unberührt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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