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Zweigeschossiges, traufständiges „Kleinbauernhaus", eng eingebaut zwischen die Nachbarhöfe. Der hohe Sockel hat ehemals wohl Stallräume umfasst. Das einfache Fachwerkgefüge der Wohngeschosse wirkt altertümlich, es hat im oberen Geschoss dreiviertelhohe Streben zu den Eckständern, links mit gekehltem Kopfwinkelholz, ist einfach verriegelt und stammt zumindest noch aus dem frühen 18. Jahrhundert. Auffällig sind die mit gedrehtem Stab verzierten Füllhölzer unterhalb der Stockschwelle. Das Haus ist Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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