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Als "Parallelhof" agrar- und baugeschichtlich bemerkenswerte Anlage. Links das giebelständige, traufseitig erschlossene ehem. Wohn-Stall-Haus aus einem (großenteils verkleideten bzw. massiv ersetzten) Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts, stabilisiert durch Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln. Rechts ein ebenfalls giebelständiger Wirtschaftsbau. Er besteht zur Straße hin aus einem jüngere Stall (im Giebel datiert 1888, massiv mit Fachwerkobergeschoss), der der archaisch wirkenden älteren Scheune angefügt ist. Diese wurde in Ständerbauweise mit sehr kräftigen, langen und leicht konvexen Streben, neun Gefache breit und mit mittigem Scheunentor errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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