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Der breite, zweigeschossige Fachwerkbau ist bis auf die linke Giebelseite verschindelt, seine großen, straßenseitig meist wohl noch originalen Fenstern sind streng axial zur mittigen zweiflügeligen Eingangstür angeordnet, deren Oberlicht noch die alte Verglasung aufweist. Das Satteldach ist an Vorder- und Rückseite mit Zwerchhäusern ausgebaut. Es handelt sich um einen für die Bauzeit (1880-82) typischen, relativ nüchternen ländlichen Zweckbau, ursprünglich mit Lehrerwohnung im Obergeschoss. Das Gebäude dient noch als Grundschule und bildet zusammen mit der benachbarten Kirche und dem Pfarrhaus den Ortsmittelpunkt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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