Zur Landwehr 6 und 8
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
Frischborn
  • Zur Landwehr 6
  • Zur Landwehr 8
Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 262/1, 263/1

Das Anwesen wurde als ein traufständiges Haus um die Mitte des 18. Jahrhunderts gebaut, aber spätestens zu Anfang des 19. Jahrhunderts geteilt. Über einem Kellersockel, der hohe Freitreppen notwendig macht, erhebt sich zweigeschossig die dreizonige Fachwerkkonstruktion, die durch im Obergeschoss zweifach verriegelte Mann-Figuren gegliedert wird. Das untere Geschoss ist großenteils erneuert. Die Eckständer links sind mit gedrehten Säulen und Spiralen geziert, die Geschosstrennung mit Schwellenprofil und abgerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern gestaltet. Die Inschrift in der Stockschwelle lautet: UNSERN AUSGANG SEEGNE GOTT UNSSERN EIN GANG GLEICHGER MASSEN SEEGNE UNSER DEIGLICH BROD SEGNE UNSER DUHN UND LASSEN SEEGNE UNS MID EINEM SEELIGEN STER BEN UND MACH UNS ZU HIMMELS ERBEN.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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