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Ein kurzer Seitenstich der Wetteraustraße erschließt eine kleine mehrseitige Hofanlage. Als einzelnes Kulturdenkmal ist das auf der Ostseite des Hofes gelegene Fachwerkwohnhaus anzusehen. Es ist verputzt, das historische Gefüge des zweizonigen Baus aber unverändert erhalten. Es ist vermutlich um 1700 entstanden. Der deutlich unter dem Putz sich abzeichnende Geschoßversatz läßt sogar an ein Fachwerk mit geschnitzten Zierformen denken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |