Schlosskirche von Osten
Schlosskirche von Südwesten
Schlosskirche, Wappen über dem Portal
Schlosskirche, Innenraum, Reste der Wandmalereien hinter dem Altar
Schlosskirche, Portal
Schlosskirche, Epitaph seitlich des Portals
Schlosskirche, Totenschild für Hermann und Adolf Riedesel
Schlosskirche, Innenraum, Blick zum Altar
Schlosskirche, Innenraum, Blick zur Orgel
Schlosskirche, Totenschilde und Kruzifix an der Orgelempore
Schlosskirche, Innenraum, Seitenempore
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
Frischborn - Eisenbach
  • Schloß
Schlosskirche
Flur: 46
Flurstück: 25

Die Schlosskirche wurde in den Jahren ab 1671, vielleicht unter Einfluss des Baumeisters August Rumpf, über einer Liebfrauenkapelle von 1440 vor der Kernburg hart an die Hangkante gebaut. Putzbau über etwa quadratischem Grundriss mit Eckquaderung aus Sandstein. Das Kapellengeschoss an den Flanken durch je zwei hohe, nachgotische Fenster geöffnet, an der westlichen Eingangsseite und im Osten je zwei querovale Öffnungen. Der rundbogige Eingang betont durch rustiziertes Gewände und Freitreppe mit niedrigen, sich einrollenden Wangen. Über dem Portal Inschriftstein in barocker Formensprache mit Angabe des Baudatums. Den Eingang flankieren zwei in die Mauer eingesetzte, hervorragend gestaltete und ehemals wohl farbig gefasste Epitaphien in Renaissanceformen mit Rollwerkrahmung und ausführlichen lateinischen Inschriften, das linke datiert 1543, das rechte 1569. Die jeweils an der rechten Seite erscheinenden Pilaster weisen auf einen ursprünglich anderen Anbringungssort hin; hierher gelangten die Gedenksteine erst im 20. Jahrhundert. Vor der Kapelle Pflasterung mit geometrischem Muster, wohl von 1861.

Im Inneren zeigen stark überarbeitete spätgotische Malereien, dass in der Ostwand Mauerreste der älteren, tiefer situierten Kapelle erhalten blieben. Dargestellt sind in Rankenwerk integrierte Figuren: Christus, Maria mit dem Kind, Anna selbdritt, Christophorus und weitere Heilige.

Besondere Bedeutung kommt der Inneneinrichtung zu, die erstmals in "dieser Gegend eine ausgesprochen protestantische Anordnung" (Handbuch der Deutschen Kulturdenkmäler) zeigt. Sie wird bestimmt durch den zentral vor der Ostwand aufgestellten Kanzelaltar, auf den seitliche Logen und die dreiseitige Empore bezogen sind. Der Kanzelaltar wurde 1673 von Kaspar Wiedemann aus Schlitz und Conrad Lautenbach aus Angersbach "nach dem zu Weilmünster geholten Abriß" gefertigt. Auf der Mensa stehen zwei lange toskanische Säulen, zwischen denen in halber Höhe der Kanzelkorb angebracht ist, und die den Schalldeckel tragen. Korb und Deckel zeigen eine reiche plastische und figürliche Ausgestaltung und werden an den Seiten durch aufwändige Wangen im Knorpelstil gerahmt.

Die kleinen Logen zu beiden Seiten des Altars sind schlicht und mit holzvergitterten Öffnungen versehen; sie schließen aber hohheitsvoll mit durchbrochenem Beschlagwerk ab und sind 1674 entstanden, wohl ebenso wie die auf sechs mit Weinranken umwundenen Säulen ruhende Empore. Sie endet an den Seiten mit weiteren Logen und trägt im Westen eine kleine barocke Orgel.

An den Wänden der Kapelle und den Emporenbrüstungen sind sechs aufwändige runde Totenschilde aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert mit plastisch ausgearbeiteten Wappen sowie drei Bilder von verstorbenen Kindern und ein gemaltes Kruzifix, letztere aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, angebracht.

Älter als die Kirche ist der aus der Zeit um 1500 stammende Taufstein in einer achteckigen, kantig umgesetzten Kelchform, mit Stabwerk überzogen, das Reliefs von Wappen und Blüten um.

Die flachgedeckte Kapelle trägt ein Wohngeschoss in etwas auskragender Fachwerkkonstruktion, daran rückwärts über dem Hang rechteckiger Erker mit geschweiftem Dach. Auf dem Wohngeschoss Satteldach mit hohen geschweiften Giebeln an der West- und Ostseite. Das Wohngeschoss, das Dach und die Giebel wie auch der mittig dem First aufsitzende Haubendachreiter sind verschiefert.

Die Schlosskirche ist Kulturdenkmal aus religions- und baugeschichtlichen sowie künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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