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Schmales dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus des späten 17. Jahrhunderts. Das an der Ecke Charlottenburg gelegene, zur Oberstadt giebelständige Haus wahrt in den Obergeschossen und im Giebel Teile des ursprünglichen Fachwerks mit profilierten Schwellen. Die zweiachsige Frontseite ist regelmäßig aufgebaut und zeigt stark dimensionierte, gekrümmte Streben mit Kopfwinkelhölzern an den Eckständern und an den Brüstungen symmetrisch aufeinander bezogene, gekrümmte bzw. profilierte Kurzstreben, die die Fassadenmitte betonen. Als straßenbildwichtiger Überleitungsbau ist das Eckgebäude aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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