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Nordwestlich steht neben der Kirche ein ebenfalls auf der Kante zum Hang errichtetes Gebäude, zum Hof zweigeschossig, aus zwei stumpfwinklig aneinandergebauten Flügeln bestehend. Der Hausteinbau unter Satteldach zeigt eine teilweise kräftige Eckquaderung und unterschiedlich ausgearbeitete, rechteckige Fenster- und Türgewände, vereinzelt mit Steinmetzzeichen. Ein Türgewände ist durch seine Profilierung mit Rundstab und Kehle hervorgehoben, ein anderes mit schlichter Abfasung der Gewände und mit der Datierung (15)87 im Sturz. Der rechte Flügel zeigt im Aufriss Andeutungen einer symmetrischen Gestaltung, bemerkenswert eine flach eingetiefte Nische im Erdgeschoss. Der linke Flügel erscheint insgesamt schlichter. An der Talseite ein rechteckiger Vorbau mit Schießscharten und in einem jüngeren Fenstergewände der Jahreszahl 1725.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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