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Dem Tor der Vorburg schließt sich nach Süden ein breiter, dreigeschossiger Wohnbau aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts an, das Erdgeschoss massiv, die Obergeschosse in konstruktivem Fachwerk; älter und möglicherweise im Zusammenhang mit der äußeren Befestigungsmauer der Vorburg stehend die hohe, massive Rückwand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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