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Überreste eines sandsteinernen Ziehbrunnens an der Einmündung der Untergasse in die Wetteraustraße; erhalten ist der obere Rand des im übrigen verfüllten Brunnenschachtes, zwei Pfosten sowie der aufliegende, auf der Oberseite zweifach geschweifte Sturzbalken der Zugvorrichtung. Die inschriftlichen Jahresangaben 1733 in einer Wappenkartusche und 1794 mit der Bezeichnung "Gemeindebrunnen" geben den Zeitpunkt der Errichtung und den einer Erneuerung an. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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