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Östlich des Unterhofs an der unteren Hangkante traufseitig erschlossener, zweigeschossiger Fachwerkbau in schlichter Konstruktion, die im Kern vielleicht noch dem 17. Jahrhundert angehört (unverzierte Geschossauskragung, einfache, fast geschosshohe, z. T. geschweifte Streben an den Eckständern). Der hohe Kellersockel weist noch einen rundbogigen Kellereingang auf. Die Haustür in barocker Gestaltung, gleichzeitig mit ihr die Freitreppe. Auf der anderen Straßenseite ein Stall-Scheunengebäude, Basalt und mit Backstein ausgefachte Holzkonstruktion des späten 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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