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Gesamtanlage Heuchelheim
In der Hauptstraße und in der Hintergasse gibt es Bauerngehöfte, deren Bausubstanz überwiegend noch aus dem 18. Jahrhundert stammt und die zu einem Eindruck historischer Straßenbilder beitragen. Besonders charakteristisch dabei die giebelständigen Fachwerkwohngebäude, die meist verputzt oder verkleidet sind. Die angesprochenen Höfe, zu denen noch Hauptstraße 21 aus dem 19. Jahrhundert als Zeugnis des Ortswachstums über die alten Grenzen hinaus zu zählen ist, wurden zu kleinen Gesamtanlagenbereichen zusammengefaßt. Sie gehören zu einem vermutlich auf spätmittelalterliche Zeit zurückgehenden straßendorfartigen Grundriß, der durch die Gabelung mit der Hintergasse und durch den Kirchhof in geringem Umfang erweitert wird.(g)
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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