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Großer, winkelförmig ausgebauter Hof, der in seiner heutigen Form (Wohnteil mit plattenverkleidetem Giebel zur Straße, massiv eingebauter Stall mit darüberliegender Stallstube, weitere Scheunen- und Stallbauten, über dem Haupttrakt hohes Mansarddach) in das späte 19. Jahrhundert verweist, aus der auch die repräsentative zweiflügelige Eingangstür des Wohnbereiches in Formen der Neorenaissance mit Oberlicht stammt. Die Traufseite zum Hof ist verschindelt. Im Kern ist das Gebäude jedoch älter: Details am Wohnteil wie die Geschossauskragung, die zu Dreiergruppen angeordneten Fenster rechts, insbesondere aber das auffällig hoch konstruierte Erdgeschoss, das in seinem unteren Bereich noch den Kellerraum mit einbezieht, lässt als Bauzeit zumindest das frühe 18. Jahrhundert vermuten. Die später erfolgte rückwärtige Erweiterung zur doppelten Größe ist an der Fensteranordnung des Giebels und am Sockel ablesbar. Das Anwesen, das heute den Ortsbereich südlich des Brenderwassers bestimmt, ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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