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Schönes Beispiel für die qualitätvolle Gestaltung auch eines kleinen bäuerlichen Anwesens in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Das Gefüge des giebelständigen Gebäudes im auskragenden Obergeschoss durch Mann-Figuren in drei Zonen gegliedert, die Konstruktion des Erdgeschoss schlichter, die Geschosstrennung mit profilierter Schwelle und runden Füllhölzern zwischen den kräftigen Balkenköpfen. Jüngere Erweiterung an der rückwärtigen Giebelseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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