Evangelische Kirche, Taufstein
Zum Hungerberg 2, evangelische Kirche
Evangelische Kirche, Innenraum nach Westen
Evangelische Kirche, Apostelbilder
Evangelische Kirche, Kanzel, Detail
Evangelische Kirche, Innenraum nach Osten
Evangelische Kirche, Kanzel, Detail
Evangelische Kirche, Innenraum nach Osten
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
Heblos
  • Zum Hungerberg 2
Evangelische Kirche
Flur: 1
Flurstück: 87/1

In der Mitte des Dorfes steht die kleine, als Fachwerkkonstruktion über niedrigem Sandsteinsockel erbaute Kirche. Das Gefüge ist schlicht: Wandhohe Ständer an den Ecken und (als Bundständer) im Bereich des Chorbogens sind durch lange Streben stabilisiert und dreifach verriegelt. Die Wetterseiten des nach Süden ausgerichteten und dort dreiseitig abschließenden Baues sind verschindelt. Das Dach trägt über dem Chor einen achtseitigen, verschieferten Dachreiter und ist über dem Eingang mit einem Krüppelwalm und darauf einer Wetterfahne versehen. Öffnung der Wände insbesondere an der Ostseite durch hochrechteckige Fenster, die mit waagerechten, wulstigen Verdachungen abschließen. Reich die Gestaltung des Eingangs: die zweiflügelige, in Fischgrätenmuster aufgedoppelte Tür mit eisernem Türzieher wird gerahmt durch schlanke gedrehte Säulen auf hohen Postamenten und mit korinthisierenden Kapitellen, die ein gerades Gebälk mit Blattfries tragen. Darüber ein wohl jüngerer Dreiecksgiebel als Vordach. Laut Inschrift im Türsturz wurde die Kirche ANNO 1711 DEN 16 APRIL aufgerichtet.

Im Inneren dreiseitige Empore mit Brüstungsmalereien (Figuren aus Altem und Neuem Testament), an der freien Ostseite am Chorbogen reiche barocke Kanzel (auf gedrehter Säule) mit kleinen Skulpturen Christi und der Evangelisten, am Schalldeckel das riedeselische Wappen. Über dem Altar klassizistische Orgel aus dem Jahr 1845. Taufbecken aus Sandstein in Kelchform, dat. 1711.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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