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Von einem giebelständigen Ein- oder Streckhof hat sich insbesondere der von der Straße abgewandt erbaute Wohnteil erhalten. Die Stockschwelleninschrift empfiehlt: „VERTRAUE GOTT SO WIRD ER DIR AUSHELFEN RICHTE DEINE WEGE UND HOFFE AUF IHN DANN WER DEM HERRN VERTRAUT DEM WIRD NICHTS MANGELN" und verkündet: „ANNO 1766 WURDE DIESES HAUS ERBAUET MIT GOTT UND VON WEIGAND HANSELN UND SEINER FRAU". Zweizonig gegliedert, an Eck- und Bundständern durch Mann-Figuren mit Halsriegeln verstrebt, mit noch durchgehender Brustriegelkette, auskragendem Obergeschoss und verzierten Eckständern (gedrehte Säulen zwischen Spiralen) haben wir ein Beispiel eines gediegenen bäuerlichen Wohnhauses des mittleren 18. Jahrhunderts vor Augen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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