Zum Hungerberg 9
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
Heblos
  • Zum Hungerberg 9
Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 39/3

Oberhalb der Straße, der er die rückwärtige Traufseite und den verschindelten Giebel des Wohnteiles zuwendet, steht der später teilweise veränderte Einhof, der noch durch mehrere Details die besonderen gestalterischen Ansprüche seiner Besitzer in verschiedenen Zeiten erkennen lässt. Bemerkenswert ist, dass die über die ganze Front verlaufende Stockschwelleninschrift trotz „Stalldunst" und Veränderung des Wirtschaftsteils erhalten blieb: WER MIT GOTT GEHT AUS UND EIN WIRD DORT EWIG BEY IHM SEIN. IN DEM IAHR NACH DER GEBURT CHRISTI 1774 DEN 26. MEY HAT DIS HAUS ERBAUET IOHANN CONRAD WEISGERBER UND SEINE LIEBE HAUS FRAU ... MEISTER IOHANNES KRIMMELBEIN. Am auskragenden Obergeschoss des Wohnteils erscheint ein kräftiges zweizoniges Fachwerkgefüge mit Mann-Figuren, noch in der älteren Form ohne Halsriegel und mit geschweiften Fußstreben. Stockschwelle und -rähm sind mit Profilierungen, der Eckpfosten mit gedrehter Säule und Spiralen versehen. Das Erdgeschoss ist wie die Giebelseite verschindelt. Die qualitätvolle zweiflügelige Haustür entstammt dem ersten Viertel des 19. Jahrhunderts, sie ist mit klassizistischen Schlüsselblechen ausgestattet und hat im Sturz eine Kartusche mit den Initialen des damaligen Besitzers (ADW) und Angabe der früheren Hausnummer 28. Im wenig gestörten Wohnhaus hat sich aus der Bauzeit eine anspruchsvoll geschreinerte barocke Kammertür mit Gewände erhalten.

Der Wirtschaftstrakt mit massivem Stall, Stallstube und Scheune wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts großenteils erneuert und später erweitert. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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