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Der ehemalige Einhof in Eckstellung zwischen Goldhelg und der Nebenstraße Am Osterborn lässt seine Vierzonigkeit noch erkennen. Gut erhalten, wenn auch im Erdgeschoss teilweise erneuert, ist der zweizonige Wohnteil, dem sich ehemals Stall (mit erhaltener Stallstube) und Scheune anschlossen. Die relativ kleine Anlage entstand nach der Bauinschrift 1780. Das Fachwerkgefüge (einfache Verriegelung, dreiviertelhohe Streben an Eck- und Bundständern) weist als Zier der Eckständer kräftige Rundstäbe auf, die mit eingeritzten Spiralen enden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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