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Als sozialgeschichtliches Dokument hat sich hier ein vor der Mitte des 19. Jahrhunderts erbautes kleines „Hintersiedlerhaus" vollständig erhalten, das durch seinen Standort gleichsam die Bezeichnung für die Gesellschaftsschicht, die es bewohnte und bewirtschaftete, erläutert. Traufständig und zweigeschossig wurde es als späte „Ständerkonstruktion" errichtet, in der dreiviertelhohe Streben die beiden Geschosse jeweils kennzeichnen. Wenig jünger ist der rechts angebaute Scheunentrakt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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