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Das kleines Gebäude im Wald nördlich des Dorfes ist im Umkreis eines der letzten Beispiele für Architektur, die zur Bewirtschaftung des Waldes errichtet wurde. Freilich hat das Jägerhaus wegen seiner anmutigen Lage am oberen Ende einer durch extensive Grünlandnutzung geprägten Bachaue der Bevölkerung der umliegenden Dörfer auch als bevorzugtes Ausflugsziel und Ort für gemeinschaftliche Feiern gedient.
Auf massivem Sockelgeschoss erhebt sich eine einstöckige Fachwerkkonstruktion, die mit einem Satteldach abschließt. Das Gefüge blieb schmucklos, ist aber durch große Mann-Figuren an den Eckständern durchaus wirkungsvoll. Eine Inschrift nennt als Bauherren sämtliche Riedesel zu Eisenbach und als Baudatum den 14. September 1743: ·S·H·R·E·1743·D·14·T·SEP·. Deutlich jünger ist die rückwärtige Erweiterung und der überdachte Treppenvorbau in Blockbau-weise. Das Jägerhaus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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