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Schräg gegenüber dem Kirchhof gelegenes zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohngebäude; verputzt, das dreizonige alte Hausgefüge aber offenbar unverändert erhalten. Der ausgeprägte Geschoßversatz läßt ein unter Umständen sogar mit geschnitzten Zierformen versehenes Fachwerk vermuten. Dessen Entstehungszeit wahrscheinlich im 18. Jahrhundert. Die zugehörige dreiseitige Hofanlage nicht mit ihrem alten Gebäudebestand erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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