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Traufständiger Einhof, der gegen 1900 am Ende der Erbsengasse errichtet und seitdem kaum verändert wurde. Alles Fachwerk ist verschindelt, der Wohnteil mit großen, axialsymmetrisch angeordneten Fenstern versehen, über eine Freitreppe erreicht man die zweiflügelige, mit Oberlicht versehene Tür aus der Bauzeit. Sockel und Stallwand sind aus Basalt errichtet, der Wirtschaftsbereich durch Brandmauern aus Backstein abgegrenzt. Zum Anwesen gehört das etwa gleichzeitige, eingeschossige Werkstattgebäude einer Schreinerei in konstruktivem Fachwerk mit originaler Tür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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