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Das giebelständige, zweigeschossige und ursprünglich zweizonige Wohnhaus des später zum Winkelhof ausgebauten Anwesens entstand um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Es wurde hofseitig zum Teil massiv erneuert, sonst ist das Gefüge des Wohnhauses mit Versteifungen in der Form von Mann-Figuren erhalten. Die Eckständer des leicht auskragenden Obergeschosses zeigen gedrehte Rundstäbe zwischen angedeuteten Voluten, die des Erdgeschoss sind mit schräg geriefelten und oben und unten dreieckig auslaufenden Abrundungen versehen. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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