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Gestreckte Hofanlage des beginnenden 20. Jahrhunderts in noch üblicher Kubatur mit zur Straße giebelständigem Wohnhaus. Hervorgehoben wird sie durch ihre Fachwerkkonstruktion, die nicht mehr älteren Beispielen folgt. Durch die Backsteinausfachung waren nur gering dimensionierte Hölzer notwendig, die außerdem abgefast wurden. Die Fassaden werden gleichsam netzartig mit unterschiedlich großen Rauten und Andreaskreuzen überzogen. Als zierende Besonderheit, noch dem Jugendstil verpflichtet, erscheinen mehrere Kreise mit bereits sehr starren vegetabilen Flachschnitzereien. Wichtige Elemente sind die originale zweiflügelige Haustür mit Oberlicht und das überstehende Satteldach, das zur Straße einen Krüppelwalm aufweist. Gleichzeitig oder wenig später entstand der Stall-Scheunen-Bereich, dessen Fachwerkwände herkömmlich-konstruktiv gefügt und ebenfalls mit Backstein ausgefacht sind. Ställe wurden massiv aus Basalthaustein errichtet. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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