Goldhelg 20
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
Maar
  • Maarer Goldhelg 20
Einhof
Flur: 1
Flurstück: 31

Großer Einhof, der insbesondere mit seinem Wohnteil den Kreuzungsbereich In der Eck/Goldhelg/Romersgartenweg bestimmt. Zur Goldhelg hin zeigt der Wohnhausgiebel sein sorgfältiges Fachwerkgefüge mit einfacher Verriegelung, ursprünglich dreiviertelhohen Streben (zum Teil später durch Geschossstreben ersetzt) und einer Geschossauskragung mittels profilierter Stockschwelle sowie gerundeten Füllhölzern und Balkenköpfen. In der verschindelten Traufseite zweiflügelige nachklassizistische Eingangstür mit Oberlicht. Die Entstehungszeit des später zum Winkelhof ausgebauten Anwesens dürfte im frühen 19. Jahrhundert liegen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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