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Das nach der Mitte des 19. Jahrhunderts errichtete, ursprünglich vier Zonen breite Wohn-Stallhaus in klar gegliedertem konstruktivem Fachwerk, noch mit einer nicht vollständig erhaltenen, sorgfältig in die Stockschwelle eingeschnittenen Inschrift, gehört zu den großen Maarer Hofanlagen seiner Zeit, hier mit rückwärtig angebauten Wirtschaftsgebäuden. Das Haus schließt den Raum vor Kirche und ehemaligen Gemeindewirtshaus nach Westen ab und nimmt so eine wichtige städtebauliche Funktion ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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