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Eindrucksvolle gewachsene Hofanlage. Das giebelständige, zweigeschossige und in zwei Zonen gegliederte Wohnhaus ist durch eine Inschrift in einem Gefach auf 1788 datiert. Im einfach verriegelten Erdgeschoss ist das Gefüge teilerneuert, im Obergeschoss erinnern doppelte Verriegelung, gut ausgebildete Mann-Figuren mit leicht gebogenen Fußstreben, ausgearbeitete Geschosstrennung sowie drei rundbogige Öffnungen im Giebeldreieck an den repräsentativen Anspruch des Bauherrn. Die oberen Eckständer zeigen gedrehte Säulen mit volutenartig ausgestalteten Spiralen, die unteren schräg geriefelte, oben und unten dreieckig auslaufende Abrundungen. Der an das Wohnhaus anschließende Stall mit Stallstube wurde nach 1900 erneuert, weitere, einen Winkel bildende Wirtschaftsgebäude datieren aus 1859. Vielleicht aus dieser Zeit stammen zwei (überarbeitete) mit Kratzputz versehene Gefache an der Rückwand des Wohnhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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