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Großer giebelständiger Einhof. Der Wohnteil ist zur Straße gerichtet, der gesamte Komplex verschindelt. Das Anwesen steht seit längerer Zeit leer und ist daher wenig verändert, allerdings ersetzten zwei Garagen den ehemaligen Stallbereich, dessen Außenwand noch aus Fachwerk errichtet war. Das Wohnhaus erhebt sich über hohem Sockel, in dem ein Datumsstein das Baujahr 1809 nennt. Vor dem Haus führt eine Rampe von der Straße zum Hauseingang. Der Wohnteil lässt mit zweiflügeliger Tür und streng axial angeordneten Fenstern klassizistischen Gestaltungsanspruch erkennen und verdeutlicht zusammen mit dem Wirtschaftsteil das ökonomische Potential und den repräsentativen Anspruch eines großen Bauern am Anfang des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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