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Die große Hofanlage mit zur Straße giebelständigem Wohnbereich, Stall, Stallstube und Scheunenzone wurde 1890 (Datierung über dem Stalleingang) in der Art eines Einhofes erbaut und hat sich mit originaler Haustür, Freitreppe und aus Basaltmauerwerk errichte tem Stall beinahe unverändert erhalten. Das konstruktive Fachwerkgefüge, im Erdgeschoss durch konvergierende, im Obergeschoss durch divergierende Geschossstreben rhythmisch gegliedert, ist an dieser Stelle – auch in axialem Bezug zum Dornweg – von besonderer städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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