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Von der Straße stark zurückgesetzt steht das Pfarrhaus, ein traufständiger, zweigeschossiger Fachwerkbau, der an drei Seiten verschindelt ist und ein Krüppelwalmdach trägt. Im Kern angeblich noch aus dem 17. Jahrhundert (seit 1684 soll die Wohnung des Pfarrers hier nachweisbar sein), erlangte das Haus seine heutige Gestalt durch einen gründlichen Umbau 1728-1730. Die fachwerksichtige linke Giebelseite mit dreiviertelhohen Streben und die Sandsteinquader des Sockels lassen einen weiteren Umbau im 19. Jahrhundert vermuten. Auffällig die symmetrische Fassadengestaltung (eine Fensterachse ist allerdings geschlossen und verschindelt) und die zweiflügelige historistische Tür über der Freitreppe. Das Pfarrhaus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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