Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der zur Straße gerichtete Wohnteil des giebelständigen Streckhofes heute abgebrochen. Dieser wies ein schlichtes, gegen 1800 errichtetes Fachwerkgefüge auf. Während der Giebel eine Geschosstrennung mit profilierter Stockschwelle zeigte, war die Rückseite (wie wohl auch die verschindelte Vorderseite) mit wandhohen Ständern konstruiert. Zur Versteifung des Gefüges dienten zu Eck- und Bundständern geneigte Geschossstreben und eine einfache Verriegelung. Über dem erneuerten Stallbereich befindet sich eine Stallstube. Als Beispiel eines einfacheren bäuerlichen Anwesens Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |