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Den großen Einhof, der traufständig den Straßenraum In der Eck nach Süden abschließt, haben nach der Inschrift in der Stockschwelle Heinrich und Elisabeth Zinn durch die Zimmermeister Johannes Friedel und Johannes Bloch aus Landenhausen "verfertigen und am 9. Juli 1850 aufschlagen lassen". Auf niedrigem Sockel stehen zwei konstruktive Fachwerkgeschosse mit konvergierenden Geschossstreben, links der Wohnteil mit zweiflügeliger historistischer Haustür, nach rechts folgen der aus Basaltquadern gemauerte Stall (mit Stallstube darüber), dann die Tennenzone, der sich noch ein Schaf- bzw. Pferdestall anschließt. Angebaut ist noch ein jüngerer Wirtschaftstrakt.
Der ungestört erhaltene ältere Hofteil ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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