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Vor dem ansteigenden Eichberg 1812 durch den ortsansässigen Zimmermeister Köhler erbautes, später verändertes und erweitertes landwirtschaftliches Anwesen (in dem für einige Zeit die erste private Bäckerei des Dorfes untergebracht war). Es ist als südlicher Abschluss des Raumes um die Kirche von städtebaulicher Bedeutung. Das Wohnhaus verdeutlicht mit schlichten dreiviertel-hohen Streben, aber noch ausgearbeiteter Geschosstrennung und -überstand den Wandel zu den rein konstruktiven Gefügen der späteren Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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