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An der Stelle eines der drei alten Maarer Gemeindebackhäuser 1949 als Wohn- und Geschäftshaus eines Bäckers errichtet, kommt dem Gebäude mit seinen durch Mansard-Giebel ausgebauten Fachwerkobergeschossen eine städtebauliche Funktion am Platz vor Kirche und ehemaligem Gemeindewirtshaus zu. Das Haus dokumentiert zudem die kurzfristige, nicht zuletzt wirtschaftlich bedingte Hinwendung zum Fachwerkbau unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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