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Von dem traufständigen Streckhof eines „Hintersiedlers" hat sich das um 1800 erbaute zweigeschossige und zweizonige Fachwerkwohnhaus erhalten. Das Gefüge wird versteift durch dreiviertelhohe Streben, über denen sehr kurze Halsriegel sitzen. Als Bauzier erscheinen am Eckständer eine gedrehte Säule mit Spiralen und ein Profil an der Stockschwelle; die Köpfe der Deckenbalken sind wie die zurückgesetzten Füllhölzer abgerundet. Das Haus ist im Umfeld der Kirche von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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