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Gesamtanlage Weckesheim
Wie schon in den Reichelsheimer Stadtteilen Beienheim, Dorn-Assenheim und Heuchelheim sind auch in Weckesheim einige Hofstellen, deren historische Bausubstanz aus der Rekonstruktionsphase nach dem 30jährigen Krieg stammt, zu einer Gesamtanlage zusammengefaßt. In einem Fall ist ein historischer Hausgarten einbezogen (in der Borngasse, zugehörig zum gegenüberliegenden Hof Wiesengasse 2). Die angesprochenen Höfe gehören zu einer geschlossenen Ortslage vermutlich spätmittelalterlicher Herkunft. Sie war umwehrt (Hainweg) und zugänglich vom nördlichen Ende der Sommerbachstraße (Flurbezeichnung "Vor der Oberpforte") und von der süd-östlichen Borngasse aus. Die Ortszugänge führten von einer westlich tangierenden Straße aus Richtung Melbach (Wölfersheim) her, die sich südlich von Weckesheim mit der Wegeverbindung von Friedberg nach Reichelsheim kreuzte und weiter nach Dorn-Assenheim führte. Neben der Durchgangsstraße (Sommerbachstraße/Borngasse) gab es im Ortsinnern ursprünglich nur noch stichförmige Erschließungen: Nebengasse, Mittelgasse, Falkenstraße und Wiesengasse. Eine markante Zäsur war und ist teilweise noch heute der Weckesheim durchquerende Sommerbach. Im östlichen Teil der Ortslage ist sein Lauf noch offen. Der Name der ihn dort begleitenden Lustgartenstraße ist letzter Hinweis auf ein herrschaftliches Anwesen in Weckesheim. Es soll aus einer nahe des Kirchhofes (Sommerbachstraße 5) gelegenen Wasserburg hervorgegangen sein. Für 1697 wird sein Abbruch aufgrund von Baufälligkeit überliefert. Eine bauliche Hinterlassenschaft gibt es nicht mehr.
Die als Gesamtanlage ausgewiesenen Höfe in Weckesheim haben einen eigenen Wert als Zeugnisse bäuerlicher Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse. Im Zusammenhang tragen sie zum Verständnis der historischen Ortslage bei, die aufgrund jüngerer Aufsiedlungen an ihren Rändern sowie baulicher Veränderungen in ihrem Kernbereich nicht mehr als ganzes unter Denkmalschutz gestellt werden konnte.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |